Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Garagenbetriebes MADmotors GmbH im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von MADmotors resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen/Offerten.

Stand: September 2022

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen MADmotors und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenanntem Betrieb vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen.

Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen

  1. Einbezug der vorliegenden AGB

Die jeweils aktuellste Version der AGB ist auf der Homepage des Betriebes aufgeschaltet. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen MADmotors und seinen Kunden einbezogen.

Mit einer allfälligen Unterzeichnung der AGB bestätigt die der Kunde ergänzend, die AGB in der vorliegenden Form akzeptiert zu haben.

Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn MADmotors diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  1. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden MADmotors so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden in der Offerte erfasst.

Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens MADmotors erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch MADmotors nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt MADmotors für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder per Email die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass MADmotors eine Telefonnummer oder Emailadresse zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf MADmotors von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.

MADmotors ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten  sowie Überführungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

  1. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt MADmotors in der Offerte die Preise und Ansätze zzgl. MWSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. MADmotors ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.

  1. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen.

Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei MADmotors, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist MADmotors berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des Gebäudes oder in einer Einstellhalle zu parken. Bei Abnahmeverzug kann MADmotors ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag in Rechnung stellen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände von MADmotors oder einer Lokalität im „The Valley“/“Motorworld Manufaktur Zürich“ verbleibt.

  1. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.

Sollte die Kosten des Auftrages teilweise oder ganz von einer Versicherung, eines Lieferanten, Verkäufers oder Importeurs übernommen werden, rechnet der Kunde immer direkt mit dieser ab. Der Auch wenn diese gegenüber dem Kunden im Zahlungsverzug ist, gleich welchen Grundes, schuldet der Kunde MADmotors immer den gesamten Rechnungsbetrag und verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber MADmotors zu begleichen.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten MADmotors von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

  1. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via Bank-Zahung fällig.

Forderungen von MADmotors kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. MADmotors ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann MADmotors nach Verfall des Zahlungsziels ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. MADmotors ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.

  1. Sachmangel / Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei MADmotors spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten von MADmotors als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen von MADmotors zurückzuführen ist, steht MADmotors ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, MADmotors ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum von MADmotors

8.1 Eingeschränkte Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen

Gewährleistungsfristen: Für Konsumenten und Unternehmen 1 Jahr nach Ablieferung. (OR Art. 210, „bei weitgehender Wiederverwendung von Gebrauchtteilen“)

Punkte welche in der vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen abgedeckt sind und für welche Gewähr geboten wird:

  • Masshaltigkeit der von uns bearbeiteten Teile und Einhaltung der Toleranzen. Bei reparaturbedingten, technisch vertretbaren Abweichungen wird in Absprache mit dem Kunden vorgegangen.
  • Masshaltigkeit der zugekauften Teile.
  • Korrekte Montage der von uns verbauten Teile.
  • Für die Verwendbarkeit der wieder eingesetzten, gebrauchten Teile beschränkt sich die Gewähr auf die Resultate der jeweiligen Prüfmethoden und ausschliesslich auf den Auslieferungszustand (z.B. Leck Prüfungen, Abpressen, Rissprüfung frei von Anzeigen u.a.m)
  • Auf zugekaufte, durch uns gelieferte Teile nur in dem Umfang wie durch den Lieferanten oder Hersteller gewährleistet.

Ausschlüsse von der Gewährleistungspflicht, Faktoren welche deren Erlöschen bewirken:

  • Nicht bestimmungsgemässer Gebrauch, unsachgemässes Vorgehen bei Montage, Einbau und Inbetriebnahme.
  • Einsatz bei Motorsportveranstaltungen.
  • Sämtliche verwendete Teile welche nicht von uns überprüft oder überarbeitet wurden so wie daraus resultierende Folgeschäden.
  • Änderungen und Eingriffe an den von uns gelieferten und bearbeiteten Teilen ohne unser Einverständnis.
  • Schäden verursacht vom Weiterbetrieb beim Auftreten von kleineren Mängeln (Lecks, Geräusche, Defekte an Gemischaufbereitung und Zündung, ungenügender Oeldruck u.a.m.)
  • Schäden infolge Materialermüdung (z.B. Strukturveränderungen verursacht durch eine hohe Zahl von Zyklen wie grosse Lastwechsel, Temperaturwechsel und Schwingungen oder durch Alterung oder Oxydation).
  • Defekte an zugekauften Teilen und Materialien und davon resultierende Folgeschäden. (Ausgenommen es besteht eine Gewähr seitens des Herstellers oder Lieferanten)
  • Schäden an verwendeten Teilen welche durch den Kunden angeliefert wurden und vorgängig von Ihm oder Anderen unsachgemäss bearbeitet oder behandelt wurden so wie daraus resultierenden Folgeschäden.
  • Beim Verwenden von nicht zugelassenen Teilen (Tuning Teile, Motorsport Zubehör und dergleichen)
  • Falls der Kunde das Fahrzeug bewegt, obwohl ihm aufgrund der festgestellten Schäden oder anstehender Reparatur-Arbeiten davon abgeraten wurde (ggf. mit Verzichtserklärung)

Es bestehen keine weiteren Garantien oder Gewährleistungspflichten, insbesondere ausgeschlossen sind:

  • Ein- und Ausbaukosten
  • Ausfallentschädigungen

Ausnahmen von dieser Regelung können bei Bedarf vorgängig schriftlich vereinbart werden.

  1. Haftung

MADmotors übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von MADmotors für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MADmotors resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.

Unabhängig von einem Verschulden von MADmotors bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.

Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens MADmotors in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

Soweit das MADmotors überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es MADmotors zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit MADmotors das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises von MADmotors bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll. Dazu unterschreibt der Kunde eine Verzichtserklärung.

Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, eine allfällige Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.

Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien MADmotors überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat MADmotors hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum der des Kunden über. MADmotors hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

MADmotors hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht MADmotors das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu verwerten ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten von MADmotors – dem Kunden ausgehändigt.

  1. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch MADmotors bearbeitet und verwendet werden dürfen. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung resp. die Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit resp. dergleichen nicht einverstanden sein, soll er dies per E-Mail an MADmotors zu übermitteln.

  1. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

  1. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.

MAdmotors behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage veröffentlicht.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz von MADmotors, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz/Wohn Sitz im Ausland hat. MADmotors steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz/Wohnsitz zu belangen.

Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen

Kemptthal, 4. April 2022